Datenschutz – für Ihr individuelles Business
Von der gesetzlichen Pflicht bis zur laufenden Betreuung – unsere Leistungen decken den gesamten Datenschutzbedarf ab.
Gesetzliche Pflicht erfüllen
- § 38 BDSG
- Art. 9 DSGVO
- Externer DSB
- Behördenkommunikation
Für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen aber keine interne Ressource dafür haben.
Dokumentation & Audit
- VVT
- TOMs
- AVV
- DSFA
- Jährliches Audit
Für Unternehmen, die ihre DSGVO-Dokumentation aufbauen, aktualisieren oder auf Wirksamkeit prüfen lassen möchten.
Unsere Leistungen im Detail
Externer DatenschutzbeauftragterVerantwortung übernehmen, ohne Ihr Team zu belasten.
Ab 20 Mitarbeitenden mit Datenverarbeitung schreibt § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten vor. Wir übernehmen diese Rolle extern – mit allem, was dazugehört: als interner Ansprechpartner für Ihre Mitarbeitenden, als Schnittstelle zu Behörden und als sachkundige Stimme bei Datenschutzvorfällen.
Ihre Geschäftsführung bleibt entlastet, Ihre Compliance bleibt gewährleistet.
DSGVO-DokumentationAlle Pflichtdokumente: vollständig, aktuell und rechtssicher.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs), Ablage-, Lösch- und Berechtigungskonzept, Datenschutzfolgeabschätzungen und Auftragsverarbeitungsverträge – wir erstellen, pflegen und aktualisieren alle datenschutzrelevanten Dokumente nach aktuellem Stand der DSGVO.
Keine Lücken, keine veralteten Vorlagen, keine Haftungsrisiken durch fehlende Nachweise.
Jährliches Datenschutz-AuditDatenschutz, der nicht auf dem Papier bleibt.
Ein einmalig eingeführtes Datenschutzsystem verliert ohne regelmäßige Prüfungen schnell seinen Wert, da sich die Risikolage durch neue Prozesse, Tools und gesetzliche Anforderungen kontinuierlich verändert.
Wir prüfen deshalb jährlich die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen, identifizieren Lücken und passen Ihr Datenschutzsystem an, bevor dies eine Behörde tut.
Ihre Vorteile
Gesetzlich auf der sicheren Seite
TÜV-zertifizierte Kompetenz
Entlastung der Geschäfts führung
Schnelle Reaktion bei Vorfällen
Alles aus einer Hand
Datenschutz und IT-Security kombiniert
Warum jetzt handeln
Datenschutzverstöße haben ihren Preis.
Diese Bußgelder wurden in Deutschland verhängt – gegen Unternehmen, die es wussten, aber nicht handelten.
Vodafone GmbH
45 Mio. Euro
Unzureichende Überwachung von Unterauftragnehmern und Sicherheitsmängel im Onlineportal.
Notebooksbilliger.de
900.000 Euro
Unrechtmäßige Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden über mindestens zwei Jahre.
1&1 Telecom AG
900.000 Euro
Mangelnde Authentifizierung ermöglichte unbefugten Zugriff auf Kundendaten im Callcenter.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann eine Pflicht bestehen – etwa bei besonderen Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO oder verpflichtender Datenschutzfolgeabschätzung.
Was ist der Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten?
Ein externer DSB bringt aktuelle Fachkenntnis mit, ist unabhängig und bindet keine internen Ressourcen. Zudem entfällt der besondere Kündigungsschutz interner Beauftragter, und Interessenkonflikte werden vermieden.
Welche Dokumente gehören zu einer vollständigen DSGVO-Dokumentation?
Dazu zählen unter anderem das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), Lösch-, Ablage- und Berechtigungskonzepte, Datenschutzfolgeabschätzungen sowie Auftragsverarbeitungsverträge (AVV). Wir erstellen, pflegen und aktualisieren diese Unterlagen.
Wie oft sollte ein Datenschutz-Audit stattfinden?
Mindestens einmal jährlich. Neue Prozesse, neue Tools und geänderte gesetzliche Anforderungen verändern die Risikolage kontinuierlich – ein jährliches Audit prüft die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen und schließt Lücken, bevor eine Behörde sie findet.
Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?
Meldepflichtige Vorfälle müssen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Wir bewerten den Vorfall, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Betroffenen und dokumentieren alle Schritte nachweissicher.
Bereit für das erste kostenlose Gespräch?
Ca. eine Stunde – persönlich oder online. Wir analysieren Ihre Datenschutzsituation und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll und gesetzlich erforderlich sind. Unverbindlich.
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