Externer Beauftragter für Datenschutz – rechtssicher, TÜV-zertifiziert

    DSGVO-Pflichten erfüllen, ohne eigene Ressourcen zu binden – mit einem erfahrenen Datenschutzbeauftragten an Ihrer Seite.

    • Externer Datenschutzbeauftragter – TÜV-zertifiziert
    • DSGVO-Dokumentation & jährliches Audit aus einer Hand
    • Datenschutz und IT-Security kombiniert von einem Partner
    Alexander Elst – Ihr Ansprechpartner für Datenschutzberatung
    TÜVZertifizierter Datenschutzbeauftragter
    2ISO-Zertifizierungen
    (9001 & 27001)
    25+Jahre IT- & Datenschutzkompetenz
    § 38BDSG – wir kennen die Pflichten

    Referenzauszug – vertrauen uns u. a.

    Museum für Naturkunde Berlin
    Stiller Alarm
    Flowster

    Datenschutz – für Ihr individuelles Business

    Von der gesetzlichen Pflicht bis zur laufenden Betreuung – unsere Leistungen decken den gesamten Datenschutzbedarf ab.

    Gesetzliche Pflicht erfüllen

    • § 38 BDSG
    • Art. 9 DSGVO
    • Externer DSB
    • Behördenkommunikation

    Für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen aber keine interne Ressource dafür haben.

    Dokumentation & Audit

    • VVT
    • TOMs
    • AVV
    • DSFA
    • Jährliches Audit

    Für Unternehmen, die ihre DSGVO-Dokumentation aufbauen, aktualisieren oder auf Wirksamkeit prüfen lassen möchten.

    Unsere Leistungen im Detail

    Externer DatenschutzbeauftragterVerantwortung übernehmen, ohne Ihr Team zu belasten.

    Ab 20 Mitarbeitenden mit Datenverarbeitung schreibt § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten vor. Wir übernehmen diese Rolle extern – mit allem, was dazugehört: als interner Ansprechpartner für Ihre Mitarbeitenden, als Schnittstelle zu Behörden und als sachkundige Stimme bei Datenschutzvorfällen.

    Ihre Geschäftsführung bleibt entlastet, Ihre Compliance bleibt gewährleistet.

    DSGVO-DokumentationAlle Pflichtdokumente: vollständig, aktuell und rechtssicher.

    Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs), Ablage-, Lösch- und Berechtigungskonzept, Datenschutzfolgeabschätzungen und Auftragsverarbeitungsverträge – wir erstellen, pflegen und aktualisieren alle datenschutzrelevanten Dokumente nach aktuellem Stand der DSGVO.

    Keine Lücken, keine veralteten Vorlagen, keine Haftungsrisiken durch fehlende Nachweise.

    Jährliches Datenschutz-AuditDatenschutz, der nicht auf dem Papier bleibt.

    Ein einmalig eingeführtes Datenschutzsystem verliert ohne regelmäßige Prüfungen schnell seinen Wert, da sich die Risikolage durch neue Prozesse, Tools und gesetzliche Anforderungen kontinuierlich verändert.

    Wir prüfen deshalb jährlich die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen, identifizieren Lücken und passen Ihr Datenschutzsystem an, bevor dies eine Behörde tut.

    Ihre Vorteile

    Gesetzlich auf der sicheren Seite

    § 38 BDSG, Art. 9 und Art. 10 DSGVO – wir kennen die Pflichten.
    § 38 BDSG, Art. 9 und Art. 10 DSGVO – wir kennen die Pflichten und setzen sie um, bevor sie zum Problem werden.

    TÜV-zertifizierte Kompetenz

    Nachgewiesene Erfahrung aus Aufbau und Betrieb eines DSMS.
    Ihr externer Datenschutzbeauftragter ist TÜV-zertifiziert und bringt nachgewiesene Erfahrung aus dem Aufbau und Betrieb eines Datenschutzmanagementsystems mit.

    Entlastung der Geschäftsführung

    Verantwortung delegieren, ohne interne Ressourcen zu binden.
    Datenschutzpflichten liegen rechtlich bei der Geschäftsführung – mit einem externen DSB delegieren Sie Verantwortung an einen Fachmann, ohne intern Ressourcen zu binden.

    Schnelle Reaktion bei Vorfällen

    Meldung innerhalb von 72 Stunden – strukturiert und fristgerecht.
    Datenschutzvorfälle müssen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Betroffenen – strukturiert, fristgerecht und schadensbegrenzend.

    Alles aus einer Hand

    Ein Ansprechpartner, eine Struktur, kein Koordinationsaufwand.
    Von der ersten Bestandsaufnahme über die Dokumentation bis zum jährlichen Audit – ein Ansprechpartner, eine Struktur, kein Koordinationsaufwand.

    Datenschutz und IT-Security kombiniert

    Zwei Themen, die untrennbar zusammenhängen – von einem Partner.
    Als IT-Dienstleister mit 25 Jahren Erfahrung und ISO 27001-Zertifizierung verbinden wir Datenschutz und IT-Sicherheit – dort, wo beide Themen untrennbar zusammenhängen.

    Warum jetzt handeln

    Datenschutzverstöße haben ihren Preis.

    Diese Bußgelder wurden in Deutschland verhängt – gegen Unternehmen, die es wussten, aber nicht handelten.

    Vodafone GmbH

    45 Mio. Euro

    Unzureichende Überwachung von Unterauftragnehmern und Sicherheitsmängel im Onlineportal.

    Notebooksbilliger.de

    900.000 Euro

    Unrechtmäßige Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden über mindestens zwei Jahre.

    1&1 Telecom AG

    900.000 Euro

    Mangelnde Authentifizierung ermöglichte unbefugten Zugriff auf Kundendaten im Callcenter.

    Quelle: dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank

    Häufig gestellte Fragen

    Ab wann brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

    Nach § 38 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann eine Pflicht bestehen – etwa bei besonderen Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO oder verpflichtender Datenschutzfolgeabschätzung.

    Was ist der Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten?

    Ein externer DSB bringt aktuelle Fachkenntnis mit, ist unabhängig und bindet keine internen Ressourcen. Zudem entfällt der besondere Kündigungsschutz interner Beauftragter, und Interessenkonflikte werden vermieden.

    Welche Dokumente gehören zu einer vollständigen DSGVO-Dokumentation?

    Dazu zählen unter anderem das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), Lösch-, Ablage- und Berechtigungskonzepte, Datenschutzfolgeabschätzungen sowie Auftragsverarbeitungsverträge (AVV). Wir erstellen, pflegen und aktualisieren diese Unterlagen.

    Wie oft sollte ein Datenschutz-Audit stattfinden?

    Mindestens einmal jährlich. Neue Prozesse, neue Tools und geänderte gesetzliche Anforderungen verändern die Risikolage kontinuierlich – ein jährliches Audit prüft die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen und schließt Lücken, bevor eine Behörde sie findet.

    Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?

    Meldepflichtige Vorfälle müssen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Wir bewerten den Vorfall, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Betroffenen und dokumentieren alle Schritte nachweissicher.

    Bereit für das erste kostenlose Gespräch?

    Ca. eine Stunde – persönlich oder online. Wir analysieren Ihre Datenschutzsituation und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll und gesetzlich erforderlich sind. Unverbindlich.

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    Alexander Elst

    Alexander Elst

    Account Manager

    +49 30 233292 376